Die Einlagezahl
Die Einlagezahl (EZ) bezeichnet eine Grundbuchseinlage. Sie ist nur zusammen mit der KG-Nummer eindeutig — jede Katastralgemeinde zählt ihre Einlagen ab 1 — und steht auf jedem Grundbuchsauszug („KG 01004 Innere Stadt, EZ 1“). Eine Einlage kann viele Grundstücke enthalten, auch in einer anderen Katastralgemeinde (Überlandgrundstücke). Schreibweise hier: 30003-4396.
Sie steht im Grundbuchsauszug (Kopf: Katastralgemeinde und Einlagezahl), im Kaufvertrag, in der Einantwortungsurkunde nach einem Erbfall und im Grundsteuer- oder Einheitswertbescheid. Die Grundstücksnummer bezeichnet dagegen ein einzelnes Grundstück — suchen Sie danach auf grundstuecksnummer.pages.dev.
Österreichweit enthalten 67.068 Einlagen Grundstücke in einer anderen Katastralgemeinde als der der Einlage. Die Hälfte aller Einlagen umfasst höchstens 1 Grundstück(e) ; die größte umfasst 1.651.
Unabhängiges Verzeichnis — kein Geschäftsverhältnis mit dieser Einlage. Wir fragen für dich eine Frage zur Einlage bei dem BEV und dem zuständigen Bezirksgericht an. Ob und wann eine Antwort zustande kommt, entscheidet das Bezirksgericht.
Das Bezirksgericht zahlt nicht für diesen Eintrag, und auch kein Eigentümer: Es sind öffentliche Katasterdaten. Eintrag korrigieren oder löschen.
Diese Seiten sind kein Grundbuchsauszug. Sie zeigen, welche Grundstücke das Grundstücksverzeichnis des BEV zum Stichtag 01.04.2026 einer Einlagezahl zuordnet. Eigentümer, Lasten und Pfandrechte stehen nur im Grundbuch ; diese Seite nennt sie nicht. Unabhängige Seite, nicht mit dem BEV und nicht mit dem Grundbuch verbunden.